Mietbedingungen

 

Allgemeine Bestimmungen

(für alle Rechtsgeschäfte)

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Stömax Ges.m.b.H ist berechtigt, von jedem abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

Angebote und Angaben über Preise, Mieten, Entgelte, Leistungen und Lieferungen sind für uns nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung sind Rechnungsbeträge mit Rechnungserhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung sind unsere Warenlieferungen unser Eigentum. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Bei Vorliegen eines groben Verschuldens sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme begrenzt. Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für gebrauchte Baumaschinen und Geräte leisten wir keine Gewähr.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig. Erfüllungsort ist Hollersbach. Gerichtsstand ist ausschließlich das für Hollersbach zuständige Gericht. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen.

 

1. Grundbedingungen der Miete:

Der Vermieter stellt dem Mieter laut Mietlieferscheine ein Gerät zur Verfügung, der die Arbeiten unter seiner vollen Verantwortung und seiner Risiken durchführt. Der Mieter muss eine Person oder ein Unternehmen sein, das über die entsprechenden Kenntnisse im Umgang mit solchen Geräten verfügt.

Die Maschine bleibt im Eigentum des Vermieters. Der gewünschte Mietzeitraum wird unverbindlich vereinbart. Mietsatz und Mietbetrag richten sich nach der tatsächlichen Mietdauer.

 

2. Mietpreis:

Der jeweilige Mietsatz enthält die Abgeltung für die Abnutzung des Gerätes durch den vorgesehenen Gebrauch. Die Höhe des Mietsatzes ist der gültigen Mietpreisliste zu entnehmen und ist von der Maschinenart und Mietdauer abhängig. Der Mietpreis ist ein festgesetzter Satz, der sich nach Tag- Woche- Monat schlüsselt.

Die angegebenen Preise/Mieten/Entgelte sind zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Mietpreis ist für Einschichtbetrieb, max. 8 Betriebsstunden/Tag bzw. 40 Betriebsstunden/Woche und 160 Betriebsstunden/Monat ausgelegt. Die Miete ist in voller Höhe auch dann zu bezahlen, wenn die Betriebszeit nicht ausgenützt wird. Bei Überschreitung der Stundenzahl wird laut den Betriebsstunden nachverrechnet. Untertage-/Wasser- oder Schichtbetriebe müssen gesondert mitgeteilt und vereinbart werden.

 

3. Mietvereinbarung:

Durch die Anerkennung des Miet-/Übernahmescheines, welcher bei der Abholung des Gerätes ausgestellt wird, akzeptiert der Mieter ausdrücklich die Mietbedingungen der Stömax Gesm.b.H

Und die laut aktueller Mietpreisliste gültigen Mietsätze. Die Vereinbarung einer Stillstandmiete ist nur für den Jahreswechsel, in der Zeit vom 24.12. bis zum 06.01. möglich.

 

4. Was ist in der Miete nicht enthalten:

Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einschulung, Treibstoff und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung, sowie Schäden jeder Art, die nicht auf die normale Abnutzung zurückzuführen sind, sind im Mietpreis nicht enthalten.

 

5. Haftung des Vermieters:

Haftung des Vermieters für Betriebsunterbrechung und Arbeitsausfall sowie Schäden an DRITTE sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6. Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen am Objekt und gegen Schäden Dritter, für die Einhaltung der Serviceintervalle, sowie für Verlust und Diebstahl. Sollte bei einer Kontrolle vom Vermieter festgestellt werden, dass die Servicetermine nicht oder verspätet angezeigt wurden, trägt der Mieter die daraus resultierenden Kosten für Schäden. Für Folgeschäden, die aus dem Einsatz des Gerätes während der Vermietung resultieren, haftet ausschließlich der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadensereignissen die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht wird.

 

7. Mietversicherung gültig nur für Österreich:

Gegen Maschinenbruch, Verlust, Diebstahl, Fehlbedienung, Absturz, Katastrophen etc. kann eine Mietversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie sind 10 % von den Gesamtmietkosten. Der Selbstbehalt je nach Schadensfall beträgt 12 % der tatsächlichen Reparaturkosten, jedoch mit folgenden Mindestanteilen:

 

Gerät Neuwert Listenpreis bis EUR  15.000,00                              Selbstbehalt mind. EUR   500,00

Gerät Neuwert Listenpreis EUR         15.000,00 –   50.000,00     Selbstbehalt mind. EUR 1.350,00

Gerät Neuwert Listenpreis EUR         50.000,00 – 100.000,00     Selbstbehalt mind. EUR 3.100,00

Gerät Neuwert Listenpreis EUR       100.000,00 – 300.000,00    Selbstbehalt mind. EUR 5.000,00

 

 

In diesem Versicherungspaket nicht enthalten sind: Betriebsmittel (Öle, Diesel, usw.), Reifen, Gummiketten, sämtliche Hydraulikschläuche und Schäden bei Einsätzen unter Tage bzw. im Wasser.

WICHTIG: Der Schadensfall muss schriftlich am Tag des Vorfalles per Fax oder E-Mail gemeldet werden. Der Schadensfall ist schriftlich und mit Lichtbildern versehen zu dokumentieren.  Meldungen über Schadensfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.

Achtung!! Bei Zahlungsverzug besteht kein Versicherungsschutz.

 

Einsätze im Ausland sind nur mit schriftlicher Mitteilung und dem Einverständnis der Stömax Gesm.b.H gestattet und versicherbar.

 

8. Zeitraum der Mietabrechnung:

Miete wird für den Zeitraum berechnet, für den das Gerät dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also von dem Zeitpunkt an, ab dem über Anordnung des Mieters das Mietgerät zur Abholung und Rücklieferung müssen während der Normalarbeitszeit des Vermieters erfolgen. Halbe Tage bleiben unberücksichtigt.

 

9. Benutzung des Mietgerätes:

Das Mietgerät darf nur zweckbestimmt und von einem eingewiesenen oder geschulten Fachpersonal bedient werden. Einsätze unter Tage oder im Wasser sind nur mit schriftlichem Einverständnis der Stömax Gesm.b.H gestattet und nicht versicherbar. Erkundigungen über Kabelführung etc. sind eigenständig und VOR Inbetriebnahme vorzunehmen.

 

10. Mietverrechnung:

Mietrechnungen werden monatlich oder nach Rückstellung des Gerätes gelegt. Die Zahlung ist netto Kassa, ohne Abzug, im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Stömax Gesm.b.H berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über den geltenden Basiszinssatz p.a. zu berechnen und nach einmaliger Mahnung mittels eingeschriebenen Briefs das Mietgerät auf Kosten des Mieters zurückzuholen.

Neukunden und Kunden mit Zahlungsverzug haben eine Kaution in der Höhe einer Monatsmiete zu erlegen.

 

11. Vertragsvergebührung:

Die Mietverträge sind gemäß § 3 Abs. 4 GebG 1957 lt. Bescheid des Finanzamtes Zell am See zu vergebühren. Die Vertragsgebühr für Mietverträge beträgt 1 % des verrechneten Mietzinses.

 

12. Kauf von Mietgeräten:

Grundsätzlich können Sie Mietgeräte immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres auch käuflich erwerben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Verkäufer.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hollersbach und das für Hollersbach als Sitz unserer Gesellschaft sachlich zuständige Gericht.

 

14. Anzuwendendes Recht / Vertragssprache:

Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen.

 

15. Vertragsauflösung

Ein über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossener Mietvertrag ist für den Mieter unkündbar.

Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

16. Datenschutz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Daten, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, zur Bearbeitung Ihrer Anfragen verarbeitet und genutzt werden. Die Stömax GmbH wahrt die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird sie nicht verkaufen, vermieten oder Dritten zur Verfügung stellen.